Parkour / Freerunning: Filmen im Sportunterricht

Der Lehrplan 21 fordert im Bereich Bewegung und Sport, dass die Schülerinnen und Schüler eine Folge von Hindernissen ökonomisch überwinden und das Überwinden von Hindernissen variabel gestalten können. Umgesetzt wurden dies mit der Trendsportart Parkour / Freerunning. In einer vier bis fünf wöchigen Unterrichtseinheit wurde das Thema mit den Schülerinnen und Schülern intensiv behandelt.

Die Überlegung war nun, dass die Prüfung nicht ein einzelnes Vorzeigen vor der Klasse ist, sondern dass eine digitale Alternative gewählt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollten sich somit gegenseitig selber Filmen, damit ihr ‚perfekter‘ Run am Schluss abgegeben und bewertet werden konnte. Die Vorgaben betreffend der Anzahl Sprünge und Geräte sowie der Zeit von maximal einer Minute kamen von mir. Die SuS waren jedoch frei in der Wahl, ob sie den Run in einem einzigen Take filmen wollten, oder ob sie die einzelnen Hindernisse am Schluss zu einem Lauf zusammenschneiden.

Vorab informieren und Erlaubnisse einholen
Filmen im Sportunterricht kann ein heikles Thema sein – muss es aber nicht. Mein Vorhaben wurde deswegen von Anfang an offen kommuniziert. Die Eltern wurden mit einem Info-Brief informiert und mussten ihre Zustimmung zum Filmen geben. Bei lediglich zwei Eltern waren anfangs noch Bedenken vorhanden, welche aber mit einem aufklärenden Telefongespräch beseitigt werden konnten. Für das Filmen gab es natürlich auch verbindliche Regeln. So durfte man nur mit dem eigenen Gerät gefilmt werden.

Obwohl alle Schülerinnen und Schüler über ein Tablet verfügen, wurde als Kamera ausschliesslich das eigene Smartphone gewählt. Die Überlegung der Kinder war, dass sie die Videoclips gleich mit einer App (von welchen es etliche gibt) auf dem Smartphone zusammenschneiden können. Vom MovieMaker oder iMovie auf dem Computer machten nur wenige gebrauch.

Regeln zum Filmen
Bevor jedoch gefilmt werden konnte, ging ich mit den Schülerinnen und Schülern die Regeln durch. So wurden folgende Bedingungen aufgestellt:

  • Niemand darf ohne sein Einverständnis gefilmt werden.
  • Nur mit eigenem Gerät darf man gefilmt werden.
  • Fürs Veröffentlichen (YouTube, Instagram, etc.) braucht’s eine weitere Einverständniserklärung.

Bewertung des Videos
Ich wollte vermeiden, dass ich mit meinen Vorgaben die Kinder zu sehr einschränke. Aus diesem Grund habe ich das Kriterien-Raster relativ offen gelassen. Folgende Anforderungen habe ich jedoch gestellt:

  • Mind. 4 unterschiedliche Geräte
  • Mind. 5 unterschiedliche «Sprünge»
  • Max. 1 Minute Film
  • Film darf geschnitten sein
  • Abgabe: 1 einzige Video-Datei

Extra Punkte gab es für:

  • Viel Variation
  • Hohe Schwierigkeitsgrade
  • Flüssiger Ablauf auf Video

Auswertung Feedback-Fragebogen
Um die Meinung der Schülerinnen und Schüler zu dieser alternativen Prüfung und zur Unterrichtseinheit einzuholen, wurde ein Feedback-Fragebogen verteilt. Die Ergebnisse sind die Folgenden:

  • Die Anzahl Lektionen mit 8-10 Stunden wurde als gerade genug gewertet.
  • Das Filmen als Prüfungsmodus wurde als gut bezeichnet.
  • Die Unterrichtseinheit bekam als Note eine 5,2.
  • Positiv empfunden wurde:
    + das freie Üben
    + selbstständiges Auswählen
    + Arbeiten in Gruppen
    + für jeden was dabei
    + Wandsalto lernen
  • Negativ empfunden wurde:
    – zum Teil langes Anstehen
    – es hatte ein paar langweilige Posten
    – lange das Gleiche

Impressionen
Eine kleine Auswahl von den Parkour-Läufen gibt es hier:

 

Lernkontrollen (Umfragen) mit Microsoft „Forms“ (Office 365)

 


Mit «Forms» – einem App aus dem Office 365-Paket – lassen sich sehr einfach Umfragen, Quiz oder Lernzielkontrollen erstellen, welche online verschickt, durchgeführt und ausgewertet werden können. Zwar bietet «Forms» nicht sehr viele Möglichkeiten, dafür ist sehr einfach damit zu arbeiten.

Lernzielkontrollen (Quiz)
Im Fach Informatik habe ich mit Hilfe der Unterlagen, welche Urs Frischherz auf Zebis zur Verfügung stellt (https://www.zebis.ch/unterrichtsmaterial/computer-grundlagen-56-klasse), Computergrundlagen erarbeitet. Zur Lernzielüberprüfung der ersten vier Arbeitsblätter habe ich einen kleinen Online-Test mit Forms hergestellt.
Dabei lässt «Forms – Quiz» nur eingeschränkte Fragemöglichkeiten zu. So kann man zwischen «Auswahl-», «Text-» und «Reihenfolge-» Fragen auswählen. So lassen sich kaum Lernkontrollen erstellen, welche detaillierte, komplexe Antworten erfordern. Der Vorteil liegt aber darin, dass ein Link zur papierlosen, farbigen Lernkontrolle einfach verschickt oder der Link auf einer Plattform abgelegt werden kann. Mittels Einstellungen lässt sich steuern, ob die Lernkontrolle nur während eines bestimmten Zeitfensters, unter Angabe der Namen, mehrmals oder einmalig gemacht werden kann. Die Auswertung erhält der Schüler oder die Schülerin sofort nach dem «Abschicken» des Formulars. Als Lehrpersonen kann man sich die Ergebnisse gesamthaft ausgewertet anzeigen lassen. Genauso zeigt die Auswertung auch die Antworten der einzelnen Schülerinnen und Schüler namentlich an. Die namentliche Auswertung funktioniert aber nur, wenn die Schule als Organisation mit Office 365 arbeitet.

Die Lernkontrolle lässt sich einfach mit anderen Personen teilen. Sofern diese Personen auch über ein Microsoftkonto verfügen, kann der Quiz importiert werden und steht unter der eigenen «Form-Kachel» zur Verfügung und kann angepasst werden.

Link zur Lernkontrolle «Computergrundlagen»
https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=KUtHR_X9o0mqHDOY4Xtyi-ntayBnWIdKgPzkvEo8h2RUOU5YSTdaU1ZWVEhJSzNFWDJNRlRZR0NSTy4u

Link zum Duplizieren der Lernkontrolle «Computergrundlagen»
https://forms.office.com/Pages/ShareFormPage.aspx?id=KUtHR_X9o0mqHDOY4Xtyi-ntayBnWIdKgPzkvEo8h2RUOU5YSTdaU1ZWVEhJSzNFWDJNRlRZR0NSTy4u&sharetoken=E0Qv3BpvKcZd6jQ0sWsv

Umfragen
Mit Forms lassen sich genauso leicht Umfragen erstellen, verschicken und auswerten.

Fazit
Sofern man sich als Schule Microsoft verschrieben hat, kann «Forms» für schnelle Lernzielkontrollen oder Umfragen recht einfach und motivierend eingesetzt werden. In einer Fachschaftsgruppe liessen sich solche Lernzielkontrollen sehr einfach teilen und adaptieren.

Bruno Stürmlin, Januar 2018

Schulevents mit einem Weblog begleiten (WordPress)

Thementage «Keep Calm & SMILE» der Schule Leutschen

Vom 18. – 20. Dez. 2018 führten wir an unserer Schule zu unserem Jahresmotto «Keep Calm & SMILE» Thementage durch. Dabei konnten die Schülerinnen und Schüler ihr persönliches SMILE in Form von fünf Workshops zusammenstellen.
Mit einer kleinen heterogenen Mediengruppe von 6 Schülerinnen aus verschiedenen Stufen und Niveaus wurden die Thementage resp. die einzelnen Workshops medial begleitet. Sämtliche Berichte, Bilder und Videos sind auf einer eigens aufgebauten WordPress Blog-Website täglich fast im Live-Stream publiziert worden und sind nach wie vor unter

https://leutschenprojekte.wordpress.com/

einzusehen. So konnten unsere Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und natürlich alle anderen interessierten Personen unsere Thementage täglich mitverfolgen oder auch heute noch die Berichte und Videos zu den Workshops nachlesen oder betrachten. Der Weblog hat guten Anklang gefunden, informiert und Freude gemacht.

 

Ausführungen zum Prozess

Vorbereitung – WordPress kennenlernen und einrichten
Persönlich ist mir der Umgang mit Webseiten und einem Content-Management-System recht geläufig. Aber auch ohne solche Vorkenntnisse kann man sich mit einer gewissen Affinität mittels Video-Tutorials recht gut in WordPress einarbeiten. Für unseren Weblog habe ich ein WordPresskonto eröffnet, ein geeignetes Design ausgewählt und den Weblog mit einer entsprechenden Struktur (Design, Seiten, Beiträge, Schlagwörter, Autorenrechte zuteilen…) eingerichtet. Ich denke, dass an den meisten Schulen sich Lehrpersonen finden, die interessiert sind und WordPress entsprechend einrichten und eine Gruppe anleiten könnten. WordPress ist gratis. Möchte man im Weblog aber auch Videos zur Verfügung stellen braucht es ein Premium-Account für CHF 96.-/Jahr.

Beiträge erstellen
Unsere Mediengruppe verfügte über keine besonderen Vorkenntnisse. Als einzige Schülerinnen und Schüler wechselten sie den Workshop nicht und haben die zweieinhalb Tage in der Mediengruppe gearbeitet, was auch die notwendige Konstanz gab. Nach einer kurzen Einführung zu unserer Medienarbeit besuchten die Jugendlichen in Zweiergruppen die Workshops, machten Bilder, Interviews, Notizen und auch Videoaufnahmen mit dem eigenen Handy. Anschliessend wurden die Berichte im Redaktionszimmer erstellt und hochgeladen. Dabei musste der Mediengruppe keine langen technischen Erklärungen abgegeben werden. Mit etwas Unterstützung im Rücken lernten sie sehr schnell, wie sie Medien auf WordPress hochladen und Beiträge erstellen konnten. Die technische Arbeit mit der Gruppe verlief sehr unproblematisch. Videos wurden gerade auf ihren Handys geschnitten und vertont. Diese Fertigkeiten brachten zwei Schülerinnen schon mit. Via Handy und WhatsApp oder OneDrive wurden die Bilder auf die Computer verschoben. Auf Notebooks der Schule haben die Schülerinnen und Schüler die Berichte erstellt. Die Mitglieder der Mediengruppe besassen Autorenrechte auf unserer WordPressseite und so konnten alle die Beiträge selber erstellen und veröffentlichen. Mit meinem Administratorenrechte hatte ich überall Zugriff und konnte so z.T. noch kleinere Korrekturen vornehmen oder Schlagwörter definieren.

Fazit
Einen Schulevent so zu dokumentieren oder ein laufendes Schuljournal mit einer Schülergruppe als Weblog mit WordPress zu führen, ist eine spannende, gut funktionierende Sache. Die Jugendlichen lernen einiges in Sachen Medienarbeit und verbessern Ihre Informatikkenntnisse. Für die Schule ist es eine spannende Gelegenheit nach aussen zu treten und Informationen über die Schulgemeinschaft hinaus zu verbreiten. WordPress bietet auch gute Statistikinformationen so, dass sich Aufrufe und Anzahl Besucher gut nachvollziehen lassen. Was nicht speziell anvisiert und auch fast nicht genutzt wurde, ist die Eigenheit eines Weblogs, dass man Beiträge kommentieren könnte und so der Weblog noch interaktiver wäre. Vielleicht wäre es lohnend, dies bei einem weiteren Vorhaben stärker in den Fokus zu nehmen. Das ganze Projekt hat wie die anderen Workshop aber viel Spass gemacht!

Bruno Stürmlin, Januar 2018

Unsere Nutzungsregeln zu Tablets, Handys & Co.

Mit der Digitalisierung kommen immer mehr elektronische Geräte in der Schule zum Einsatz resp. die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Smartphones täglich mit in die Schule. Dies ermöglicht neue spannende Chancen für den Unterricht und die Schulcommunity, birgt aber auch Gefahren und Problempunkte.
So ist es wohl unerlässlich, dass für die Benützung dieser Geräte und der IT-Infrastruktur einer Schule Regelungen und Hinweise von verschiedenen Stellen erarbeitet werden. Unserer Ansicht nach können dabei rigorose Verbote wohl kaum im Vordergrund stehen und zielführend sein. Vielmehr sollen die Möglichkeiten, welche die Digitalisierung bietet, sinnvoll integriert werden und die Jugendlichen einen kompetenten, verantwortungsbewussten Umgang lernen können. Es liegt vermutlich in der Sache und im Wandel, dass bei der Diskussion um solche Themen unterschiedliche Einstellungen und Verständnisse aufeinander prallen und auch diskutiert werden sollen.
Als Schule haben wir versucht, unter Einbezug der Betroffenen einsichtige, einfache Regeln und Merkblätter zu erarbeiten. Wichtig scheint uns, dass die Schülerinnen und Schüler möglichst miteinbezogen werden, damit sie sich einbringen und die Regeln verstehen können.
An unserer Schule gibt die unerlaubte Nutzung von Handys und Tablets & Co. selten Anlass für grosse Störungen. Hingegen sind wir auch schon mit unglücklichen «Mobbing-Geschichten» unter Schülern auf sozialen Netzwerken konfrontiert gewesen, was aufzeigt, wie wichtig es ist, auch an solchen Kompetenzen mit den Jugendlichen zu arbeiten. Und natürlich schätzen es alle sehr, wenn die Technik einwandfrei funktioniert!

Alles der Reihe nach
Nachfolgend ein kleiner Überblick von schweizweit geltenden Gesetzen bis zur Hausordnung oder klasseninternen Abmachungen. Dabei sollen Themen fokussiert werden, bei welchen die Jugendlichen unmittelbar betroffen und vielleicht auch eingebunden sind.

Gesetzliche Regelungen
In unseren unterschiedlichen, meist eidgenössischen Gesetzbüchern sind viele wichtige Themen geregelt, welche eine Grundlage bilden. Es ist sinnvoll, dass die Mitglieder einer Schule der Aufgabe und Funktion adäquate Grundkenntnisse darüber verfügen. So sei hier auf Themen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes und der Strafgesetze hingewiesen. Der Kanton Schwyz hat so z. B. in Zusammenarbeit mit Unter- und Obwalden ein «Merkblatt für den Datenschutz an Schulen» herausgegeben, welches auch als Leitfaden für unsere Schule gilt. Zu den gesetzlichen Vorgaben haben wir keine weiteren Dokumente erstellt. Einzelne Punkte erscheinen aber in der einen oder anderen Form in unseren Papieren.
-> Merkblatt für den Datenschutz an Schulen KT SZ

Übergeordnete schulinterne Hinweise und Regelungen
Übergeordnet zu den Hausordnungen geben wir ein Reglement zur Benützung unserer Informatiksysteme ab. Darin wird auf verschiedene Themen wie Sorgfaltspflicht, Mail, Internet, Datenspeicherung, Missbrauch… eingegangen. Ebenfalls holen wir bei den Eltern mittels eines Schreibens das Einverständnis zur Veröffentlichen von Bildern im Internet ein. An der sek ein höfe arbeiten wir mit einer persönlichen 1:1 Ausstattung mit Tablets. Zur Nutzung dieser persönlichen Geräte haben wir ein entsprechendes Dokument erarbeitet.
-> Reglement zur Benützung der Informatikmittel der sek eins höfe
-> Schreiben «Veröffentlichung von Bildern im Internet»
-> Reglement zum persönlichen Tablet

Hausordnung und Klasseninterne Abmachungen
In unser Hausordnung haben wir die Nutzung der schuleigenen und privaten Geräte in den Schulzimmern, im Schulhaus und auf dem Schulgelände thematisiert und Regeln aufgestellt. Dabei ist es uns ein Anliegen, einfache, einsichtige und einhaltbare Regelungen zu haben, welche aber auch einen kompetenten Umgang mit den vorhandenen Geräten ermöglichen. Um Schülerinnen und Schüler hier einbeziehen und sensibilisieren zu können, haben wir den Umgang mit diesen Geräten in den Klassen thematisiert und die Jugendlichen aufgefordert, selbst Regeln zu formulieren. Diese Überlegungen wurden anschliessend mit der bestehenden Regelung verglichen und diskutiert. Vorschläge der Schülerinnen und Schüler wurden an einer Teamsitzung offen diskutiert. Erfreulich dabei war, dass sich die Regeln, welche die Klassen entwickelten, weitgehend mit den geltenden Regeln deckten. Im übernächsten Abschnitt sind noch weitere Ausführungen zu diesem Prozess aufgelistet. Zusätzlich zu den Regelungen in der Hausordnung ist es Lehrpersonen auch frei, eigene klasseninterne Abmachungen zu treffen, sofern diese die übergeordneten Abmachungen respektieren.
-> Aus der Hausordnung der Schule Leutschen, sek eins höfe

Kompetenter Umgang mit elektronischen Geräten und Medien
Natürlich besteht eine Schule nicht vor allem aus Regeln und Abmachungen. Unser Ziel ist es, Schülerinnen auf dem Weg zu mündigen, kompetenten, verantwortungsbewussten Nutzerinnen und Nutzern von digitalen Medien zu begleiten. Gemäss Lehrplan 21 werden viele Themen in den Bereichen «Medien und Informatik» (siehe LP 21 KT SZ M&I
http://sz.lehrplan.ch/index.php?code=b|10|0|1 ) und weiteren Fächern verortet. Zusätzlich planen wir, anlässlich der Abgabe der Tablets an die Schülerinnen und Schüler zu Beginn der 1. OS, mit Modulen, Thementagen oder gar einer Themenwoche einige Gesichtspunkte im Umgang mit dem Tablet, dem Internet und den sozialen Medien zu bearbeiten. Zusätzlich bietet der Schulalltag und der Unterricht viele Gelegenheiten um wichtige Themen spontan oder gezielt anzugehen. So hat der der Sportlehrer z. B. beim Auftrag die Parcourübung als Film zur Beurteilung abzugeben gerade Datenschutzgesichtspunkte thematisiert und integriert.

Einbezug der Schülerinnen und Schüler
Wie erwähnt, haben wir Nutzungsregeln mit unseren Klassen diskutiert. Dabei stellte sich heraus, dass unsere geltenden Regeln den Ansichten der Jugendlichen zum grossen Teil entsprechen. Von Klassen oder Einzelpersonen wurden auch weitergehende Ideen oder Diskussionspunkte erwähnt und sind nachfolgend in einer Auswahl widergegeben. Dabei sind auch durchaus anregende Ideen zu finden. So ist es überlegenswert, Hausaufgaben auf dem Handy einzutragen, so könnten gerade dritte Oberstufenklassen das Führen einer elektronischen Agenda einüben und lernen sich nicht immer sofort vom Handy ablenken zu lassen. Auch könnte Musikeinsatz in gewissen Situationen angedacht werden…

Meinungen von Schülerinnen und Schülern zu …Nutzung im Schulhaus
Handynutzung sollten im ganzen Schulhaus immer erlaubt sein, Ausnahme bleibt das Klassenzimmer.
Fotografieren und ev. auch Filmen auf dem Schulhausplatz sollte im Einverständnis möglich sein.
Im Aufenthaltsraum sollte über Mittag auch laute Musik erlaubt sein. Aber das Einverständnis der anderen soll eingeholt werden. Generell sollte die Nutzung im Aufenthaltsraum völlig frei sein.
…Präsentation von Produkten
Im Unterricht erstellte Medienprodukte sollten nur im Einverständnis vor der ganzen Klasse präsentiert werden.
…Handynutzung im Unterricht
Handy sollte im Unterricht teilweise frei eingesetzt werden können. Bei gewissen Situationen ist dies schneller, einfacher als das Tablet. Inhalte können auch schneller geteilt werden.
Darstellungen und Hausaufgaben sollten fotografiert werden können.
Musikhören sollte bei Stillarbeiten erlaubt sein.
Hausaufgaben sollten elektronisch mit dem Handy notiert werden können.
…Kommunikation
Klassenchat (WhatsApp-Gruppe) wird geschätzt. Sinnvollerweise eine Gruppe mit und eine ohne Lehrperson. Regeln für den Klassenchat sollen besprochen werden.
…Klasseninterne Regelungen
Klasseninterne Regelungen sollen möglich sein.
…Tablet
Tablet muss immer aufgeladen zur Schule mitgenommen werden.
…Missbrauch
Wenn jemand unerlaubt Aufnahmen veröffentlich, soll das Opfer mit CHF 50.- entschädigt werden.
Unerlaubtes Fotografieren soll einen Eintrag geben. Beim zweiten Mal soll man «Fötzeln» gehen.

Erwähnte Dokumente im Überblick
-> Aus der Hausordnung der Schule Leutschen, sek eins höfe
-> Reglement zur Benützung der Informatikmittel der sek eins höfe
-> Schreiben «Veröffentlichung von Bildern im Internet»
-> Reglement zum persönlichen Tablet
-> Merkblatt für den Datenschutz an Schulen KT SZ

Bruno Stürmlin, Januar 2018