Parkour / Freerunning: Filmen im Sportunterricht

Der Lehrplan 21 fordert im Bereich Bewegung und Sport, dass die Schülerinnen und Schüler eine Folge von Hindernissen ökonomisch überwinden und das Überwinden von Hindernissen variabel gestalten können. Umgesetzt wurden dies mit der Trendsportart Parkour / Freerunning. In einer vier bis fünf wöchigen Unterrichtseinheit wurde das Thema mit den Schülerinnen und Schülern intensiv behandelt.

Die Überlegung war nun, dass die Prüfung nicht ein einzelnes Vorzeigen vor der Klasse ist, sondern dass eine digitale Alternative gewählt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollten sich somit gegenseitig selber Filmen, damit ihr ‚perfekter‘ Run am Schluss abgegeben und bewertet werden konnte. Die Vorgaben betreffend der Anzahl Sprünge und Geräte sowie der Zeit von maximal einer Minute kamen von mir. Die SuS waren jedoch frei in der Wahl, ob sie den Run in einem einzigen Take filmen wollten, oder ob sie die einzelnen Hindernisse am Schluss zu einem Lauf zusammenschneiden.

Vorab informieren und Erlaubnisse einholen
Filmen im Sportunterricht kann ein heikles Thema sein – muss es aber nicht. Mein Vorhaben wurde deswegen von Anfang an offen kommuniziert. Die Eltern wurden mit einem Info-Brief informiert und mussten ihre Zustimmung zum Filmen geben. Bei lediglich zwei Eltern waren anfangs noch Bedenken vorhanden, welche aber mit einem aufklärenden Telefongespräch beseitigt werden konnten. Für das Filmen gab es natürlich auch verbindliche Regeln. So durfte man nur mit dem eigenen Gerät gefilmt werden.

Obwohl alle Schülerinnen und Schüler über ein Tablet verfügen, wurde als Kamera ausschliesslich das eigene Smartphone gewählt. Die Überlegung der Kinder war, dass sie die Videoclips gleich mit einer App (von welchen es etliche gibt) auf dem Smartphone zusammenschneiden können. Vom MovieMaker oder iMovie auf dem Computer machten nur wenige gebrauch.

Regeln zum Filmen
Bevor jedoch gefilmt werden konnte, ging ich mit den Schülerinnen und Schülern die Regeln durch. So wurden folgende Bedingungen aufgestellt:

  • Niemand darf ohne sein Einverständnis gefilmt werden.
  • Nur mit eigenem Gerät darf man gefilmt werden.
  • Fürs Veröffentlichen (YouTube, Instagram, etc.) braucht’s eine weitere Einverständniserklärung.

Bewertung des Videos
Ich wollte vermeiden, dass ich mit meinen Vorgaben die Kinder zu sehr einschränke. Aus diesem Grund habe ich das Kriterien-Raster relativ offen gelassen. Folgende Anforderungen habe ich jedoch gestellt:

  • Mind. 4 unterschiedliche Geräte
  • Mind. 5 unterschiedliche «Sprünge»
  • Max. 1 Minute Film
  • Film darf geschnitten sein
  • Abgabe: 1 einzige Video-Datei

Extra Punkte gab es für:

  • Viel Variation
  • Hohe Schwierigkeitsgrade
  • Flüssiger Ablauf auf Video

Auswertung Feedback-Fragebogen
Um die Meinung der Schülerinnen und Schüler zu dieser alternativen Prüfung und zur Unterrichtseinheit einzuholen, wurde ein Feedback-Fragebogen verteilt. Die Ergebnisse sind die Folgenden:

  • Die Anzahl Lektionen mit 8-10 Stunden wurde als gerade genug gewertet.
  • Das Filmen als Prüfungsmodus wurde als gut bezeichnet.
  • Die Unterrichtseinheit bekam als Note eine 5,2.
  • Positiv empfunden wurde:
    + das freie Üben
    + selbstständiges Auswählen
    + Arbeiten in Gruppen
    + für jeden was dabei
    + Wandsalto lernen
  • Negativ empfunden wurde:
    – zum Teil langes Anstehen
    – es hatte ein paar langweilige Posten
    – lange das Gleiche

Impressionen
Eine kleine Auswahl von den Parkour-Läufen gibt es hier: