Jahresplan 18/19 «Medien und Informatik» der Schule Leutschen

Planungshilfe MI Leutschen 1819Das neue Fach M+I bringt umfassende Neuerungen ins das bisherige Fach Informatik. Viele der bisherigen Inhalte – insbesondere die Anwendungskompetenzen der «Büroprogramme» – verteilen sich verbindlich auf verschiedene Fächer. Dafür werden eigentliche Informatik- (Grundlagenwissen, Programmieren…) und Medienthemen (Medienbeiträge verstehen, produzieren…) im Fach M+I angegangen. Die 1:1 Ausstattung für unsere Schülerinnen und Schüler mit Tablets resp. Convertibles, welche wir seit 2015 sukzessive eingeführt haben, bietet uns gute Möglichkeiten. Für den M+I-Unterricht steht uns zusätzlich ein Informatikzimmer zur Verfügung.

Um die verschiedenen Kompetenzen gezielt anzugehen, haben wir für unsere Schule Leutschen einen Jahresplan für das Fach M+I erstellt. Mitgeplant haben wir in dieser Planungshilfe auch die Anwendungskompetenzen. Für die Umsetzung des M+I Lehrplans fehlen noch eigentliche M+I Lehrmittel, welche die Planung in weiteren Jahren unterstützen könnten. Nebst entsprechenden Lehrmitteln, denken wir, dass aktuelle, dynamische Online-Unterrichtsressourcen auch in Zukunft wichtig bleiben werden. Weiter abgestützt haben wir uns bei der Planung auch auf die kantonale M+I Weiterbildung der PHSZ und den anregenden Austausch mit der PHSZ im Rahmen unserer Kooperation.

Wir stellen uns vor, dass wir Erfahrungen sammeln, wie wir mit unserer Planungshilfe an unserer Schule arbeiten können und entsprechende Anpassungen vornehmen. Nebst Angaben zu allgemeinen Unterrichtsressourcen beabsichtigen wir gezielte Materialhinweise zu einzelnen Themen sukzessive zu ergänzen. Gerne nehmen wir hier auch Anregungen von aussen entgegen oder können dies im Blog diskutieren.

Wir freuen uns, wenn unsere Planungshilfe auch anderen Schule dienen kann und sind natürlich an Austausch sehr interessiert.

Projektteam Schule Leutschen

 

Jahresplanung zum Download
Planungshilfe M+I Leutschen 1819

Planungshilfe M+I der PHSZ

Klassenlager ahoi – Klassenzeitung ade!

Projekt «Video-Blog»: Unser Lager am Rheinfall

Unser Klassenlager steht vor der Tür und damit auch die Frage, wie wir die gemeinsame Zeit in Neuhausen am Rheinfall nachhaltig in Erinnerung behalten können. Wir haben uns im Klassenrat gemeinsam dazu entschieden, anstatt der traditionellen Lagerzeitung «Vlog-Beiträge» zu erstellen.

Was ist ein «Vlog?»

Die Abkürzung «Vlog» steht für das Format eines Video-Blogs, also eine Reihe von periodisch erscheinenden Videobeiträgen aus der Ich-Perspektive zu unterschiedlichen Themen. Für unser Lager haben wir uns gegen eine periodische Veröffentlichung von Einzelerlebnissen und für eine episodische Zusammenfassung gemeinsamer Erlebnisse entschieden. Pro Lagertag erhält jeweils eine Gruppe den Auftrag, wichtige/schöne/prägende Ereignisse des Erlebten festzuhalten. Anschliessend werden die einzelnen Videos von der jeweiligen Gruppe zu einem Gesamtvideo in der Länge von 3-5 Minuten zusammengeschnitten. Als Endprodukt entsteht ein Lagerfilm, der einen Eindruck in die gemeinsamen Erlebnisse ermöglicht.

Weshalb «vloggen» wir?

Traditionsgemäss werden bei uns die gemeinsamen Erlebnisse aus dem Klassenlager verarbeitet, festgehalten und reflektiert. Bis anhin übernahm diese Rolle die klassische «Lagerzeitung» – eine schriftliche Zusammenfassung der gemachten Erfahrungen. Eine zeitgemässe und äusserst motivierende Alternative stellt dabei das Erstellen eines Vlogs dar.

Parallel und anwendungsorientiert greifen wir im Unterricht das Thema «Datenschutz und Recht am eigenen Bild» auf. In der Zeit von Social Media und Co. ist es wichtig, dass Jugendliche beim Umgang mit dem Erstellen, Bearbeiten und Verbreiten von persönlichen Daten sensibilisiert werden. Auch die sozialen und rechtlichen Aspekte werden thematisiert.

Zusätzlich ist das erstellte Video auch eine optimale Möglichkeit, dass Eltern und Bekannte konkrete Einblicke in den Schulalltag und ins Lagerleben erhalten können.

Vorgehen

Im Klassenrat einigten wir uns auf die formalen Vorgaben und definierten einstimmig die Regeln für das Erstellen der Videos. Die Eltern wurden über das Projekt schriftlich informiert und mussten aus Datenschutzgründen ihr Einverständnis für das «Vlog-Projekt» geben.

Die Schüler/innen werden nun während einem Tag die Ereignisse des Lagergeschehens dokumentieren und, falls gewünscht, später bearbeiten. Da wir im Unterricht bereits oft mit selbsterstellten Videos gearbeitet haben, brauchte es meinerseits keine zusätzliche Einführung zum Erstellen, Schneiden und Bearbeiten von Videos (vgl. z.B. «Videoprojekte im Fremdsprachenunterricht»). Die fünf erstellten Videos werden schliesslich von mir mit Hilfe von «Windows Live Movie Maker» zusammengeschnitten und zu einem Gesamtbeitrag zusammengefügt. An einer gemeinsamen «Abschlusszeremonie» wird das Endprodukt schliesslich eingeweiht und den Lernenden präsentiert. Die Schüler/innen erhalten anschliessend die Möglichkeit, das Video per USB-Stick als kleine Erinnerung mit nach Hause zu nehmen und der Familie zu zeigen.

Hier noch ein paar Infos zu den im Klassenrat definierten Vorgaben und Regeln:

Formale Vorgabe

  • Die Gesamtlänge des Videobeitrags beträgt 3-5 Minuten. Längere oder kürzere Videos werden nicht akzeptiert.
  • Die Videos dürfen geschnitten und mit zusätzlichen Effekten (z.B. Musik, Übergänge, etc.) bearbeitet werden.
  • Die Videos werden jeweils mit dem Smartphone einer Person erstellt.
  • Alle Videos müssen im Querformat gefilmt werden.
  • Das vollendete Video wird bis am 29. Juni 2018 der Lehrperson zur Verfügung gestellt. (Keine WhatsApp-Nachrichten, da das Video so komprimiert wird. Alternative: USB-Stick, Clouds, etc.)

Regeln zum Erstellen des Videos

  • Es wird niemand gefilmt, der nicht gefilmt werden möchte.
  • Niemand wird in peinlichen oder für die Person unangenehmen Situationen gefilmt.
  • Jede gefilmte Person hat den Anspruch, die gemachten Videoaufnahmen der Gruppen anzuschauen und bei Bedarf zu löschen (Absprache Lehrperson).
  • Das Filmen in den Zimmern, WC’s und ähnlichen Orten der intimen Privatsphäre ist untersagt.
  • Das Filmen in der öffentlichen Badeanstalt ist untersagt.
  • Ausschliesslich wichtige, gemeinsame und einprägsame Ereignisse werden gefilmt.

Beim Verstoss gegen oder bei einer Nichteinhaltung der oben aufgeführten Regeln werden disziplinarische und/oder rechtliche Massnahmen geltend gemacht.