Unsere Nutzungsregeln zu Tablets, Handys & Co.

Mit der Digitalisierung kommen immer mehr elektronische Geräte in der Schule zum Einsatz resp. die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Smartphones täglich mit in die Schule. Dies ermöglicht neue spannende Chancen für den Unterricht und die Schulcommunity, birgt aber auch Gefahren und Problempunkte.
So ist es wohl unerlässlich, dass für die Benützung dieser Geräte und der IT-Infrastruktur einer Schule Regelungen und Hinweise von verschiedenen Stellen erarbeitet werden. Unserer Ansicht nach können dabei rigorose Verbote wohl kaum im Vordergrund stehen und zielführend sein. Vielmehr sollen die Möglichkeiten, welche die Digitalisierung bietet, sinnvoll integriert werden und die Jugendlichen einen kompetenten, verantwortungsbewussten Umgang lernen können. Es liegt vermutlich in der Sache und im Wandel, dass bei der Diskussion um solche Themen unterschiedliche Einstellungen und Verständnisse aufeinander prallen und auch diskutiert werden sollen.
Als Schule haben wir versucht, unter Einbezug der Betroffenen einsichtige, einfache Regeln und Merkblätter zu erarbeiten. Wichtig scheint uns, dass die Schülerinnen und Schüler möglichst miteinbezogen werden, damit sie sich einbringen und die Regeln verstehen können.
An unserer Schule gibt die unerlaubte Nutzung von Handys und Tablets & Co. selten Anlass für grosse Störungen. Hingegen sind wir auch schon mit unglücklichen «Mobbing-Geschichten» unter Schülern auf sozialen Netzwerken konfrontiert gewesen, was aufzeigt, wie wichtig es ist, auch an solchen Kompetenzen mit den Jugendlichen zu arbeiten. Und natürlich schätzen es alle sehr, wenn die Technik einwandfrei funktioniert!

Alles der Reihe nach
Nachfolgend ein kleiner Überblick von schweizweit geltenden Gesetzen bis zur Hausordnung oder klasseninternen Abmachungen. Dabei sollen Themen fokussiert werden, bei welchen die Jugendlichen unmittelbar betroffen und vielleicht auch eingebunden sind.

Gesetzliche Regelungen
In unseren unterschiedlichen, meist eidgenössischen Gesetzbüchern sind viele wichtige Themen geregelt, welche eine Grundlage bilden. Es ist sinnvoll, dass die Mitglieder einer Schule der Aufgabe und Funktion adäquate Grundkenntnisse darüber verfügen. So sei hier auf Themen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes und der Strafgesetze hingewiesen. Der Kanton Schwyz hat so z. B. in Zusammenarbeit mit Unter- und Obwalden ein «Merkblatt für den Datenschutz an Schulen» herausgegeben, welches auch als Leitfaden für unsere Schule gilt. Zu den gesetzlichen Vorgaben haben wir keine weiteren Dokumente erstellt. Einzelne Punkte erscheinen aber in der einen oder anderen Form in unseren Papieren.
-> Merkblatt für den Datenschutz an Schulen KT SZ

Übergeordnete schulinterne Hinweise und Regelungen
Übergeordnet zu den Hausordnungen geben wir ein Reglement zur Benützung unserer Informatiksysteme ab. Darin wird auf verschiedene Themen wie Sorgfaltspflicht, Mail, Internet, Datenspeicherung, Missbrauch… eingegangen. Ebenfalls holen wir bei den Eltern mittels eines Schreibens das Einverständnis zur Veröffentlichen von Bildern im Internet ein. An der sek ein höfe arbeiten wir mit einer persönlichen 1:1 Ausstattung mit Tablets. Zur Nutzung dieser persönlichen Geräte haben wir ein entsprechendes Dokument erarbeitet.
-> Reglement zur Benützung der Informatikmittel der sek eins höfe
-> Schreiben «Veröffentlichung von Bildern im Internet»
-> Reglement zum persönlichen Tablet

Hausordnung und Klasseninterne Abmachungen
In unser Hausordnung haben wir die Nutzung der schuleigenen und privaten Geräte in den Schulzimmern, im Schulhaus und auf dem Schulgelände thematisiert und Regeln aufgestellt. Dabei ist es uns ein Anliegen, einfache, einsichtige und einhaltbare Regelungen zu haben, welche aber auch einen kompetenten Umgang mit den vorhandenen Geräten ermöglichen. Um Schülerinnen und Schüler hier einbeziehen und sensibilisieren zu können, haben wir den Umgang mit diesen Geräten in den Klassen thematisiert und die Jugendlichen aufgefordert, selbst Regeln zu formulieren. Diese Überlegungen wurden anschliessend mit der bestehenden Regelung verglichen und diskutiert. Vorschläge der Schülerinnen und Schüler wurden an einer Teamsitzung offen diskutiert. Erfreulich dabei war, dass sich die Regeln, welche die Klassen entwickelten, weitgehend mit den geltenden Regeln deckten. Im übernächsten Abschnitt sind noch weitere Ausführungen zu diesem Prozess aufgelistet. Zusätzlich zu den Regelungen in der Hausordnung ist es Lehrpersonen auch frei, eigene klasseninterne Abmachungen zu treffen, sofern diese die übergeordneten Abmachungen respektieren.
-> Aus der Hausordnung der Schule Leutschen, sek eins höfe

Kompetenter Umgang mit elektronischen Geräten und Medien
Natürlich besteht eine Schule nicht vor allem aus Regeln und Abmachungen. Unser Ziel ist es, Schülerinnen auf dem Weg zu mündigen, kompetenten, verantwortungsbewussten Nutzerinnen und Nutzern von digitalen Medien zu begleiten. Gemäss Lehrplan 21 werden viele Themen in den Bereichen «Medien und Informatik» (siehe LP 21 KT SZ M&I
http://sz.lehrplan.ch/index.php?code=b|10|0|1 ) und weiteren Fächern verortet. Zusätzlich planen wir, anlässlich der Abgabe der Tablets an die Schülerinnen und Schüler zu Beginn der 1. OS, mit Modulen, Thementagen oder gar einer Themenwoche einige Gesichtspunkte im Umgang mit dem Tablet, dem Internet und den sozialen Medien zu bearbeiten. Zusätzlich bietet der Schulalltag und der Unterricht viele Gelegenheiten um wichtige Themen spontan oder gezielt anzugehen. So hat der der Sportlehrer z. B. beim Auftrag die Parcourübung als Film zur Beurteilung abzugeben gerade Datenschutzgesichtspunkte thematisiert und integriert.

Einbezug der Schülerinnen und Schüler
Wie erwähnt, haben wir Nutzungsregeln mit unseren Klassen diskutiert. Dabei stellte sich heraus, dass unsere geltenden Regeln den Ansichten der Jugendlichen zum grossen Teil entsprechen. Von Klassen oder Einzelpersonen wurden auch weitergehende Ideen oder Diskussionspunkte erwähnt und sind nachfolgend in einer Auswahl widergegeben. Dabei sind auch durchaus anregende Ideen zu finden. So ist es überlegenswert, Hausaufgaben auf dem Handy einzutragen, so könnten gerade dritte Oberstufenklassen das Führen einer elektronischen Agenda einüben und lernen sich nicht immer sofort vom Handy ablenken zu lassen. Auch könnte Musikeinsatz in gewissen Situationen angedacht werden…

Meinungen von Schülerinnen und Schülern zu …Nutzung im Schulhaus
Handynutzung sollten im ganzen Schulhaus immer erlaubt sein, Ausnahme bleibt das Klassenzimmer.
Fotografieren und ev. auch Filmen auf dem Schulhausplatz sollte im Einverständnis möglich sein.
Im Aufenthaltsraum sollte über Mittag auch laute Musik erlaubt sein. Aber das Einverständnis der anderen soll eingeholt werden. Generell sollte die Nutzung im Aufenthaltsraum völlig frei sein.
…Präsentation von Produkten
Im Unterricht erstellte Medienprodukte sollten nur im Einverständnis vor der ganzen Klasse präsentiert werden.
…Handynutzung im Unterricht
Handy sollte im Unterricht teilweise frei eingesetzt werden können. Bei gewissen Situationen ist dies schneller, einfacher als das Tablet. Inhalte können auch schneller geteilt werden.
Darstellungen und Hausaufgaben sollten fotografiert werden können.
Musikhören sollte bei Stillarbeiten erlaubt sein.
Hausaufgaben sollten elektronisch mit dem Handy notiert werden können.
…Kommunikation
Klassenchat (WhatsApp-Gruppe) wird geschätzt. Sinnvollerweise eine Gruppe mit und eine ohne Lehrperson. Regeln für den Klassenchat sollen besprochen werden.
…Klasseninterne Regelungen
Klasseninterne Regelungen sollen möglich sein.
…Tablet
Tablet muss immer aufgeladen zur Schule mitgenommen werden.
…Missbrauch
Wenn jemand unerlaubt Aufnahmen veröffentlich, soll das Opfer mit CHF 50.- entschädigt werden.
Unerlaubtes Fotografieren soll einen Eintrag geben. Beim zweiten Mal soll man «Fötzeln» gehen.

Erwähnte Dokumente im Überblick
-> Aus der Hausordnung der Schule Leutschen, sek eins höfe
-> Reglement zur Benützung der Informatikmittel der sek eins höfe
-> Schreiben «Veröffentlichung von Bildern im Internet»
-> Reglement zum persönlichen Tablet
-> Merkblatt für den Datenschutz an Schulen KT SZ

Bruno Stürmlin, Januar 2018